Prämienansprüche

Empfehlungsprämien (gültig vom 01.01.2012 – 31.12.2012)

Kategorie A

Sie empfehlen uns jemanden, den wir erfolgreich bei einem unserer Mandanten in ein neues Arbeitsverhältnis vermitteln:

Prämie:

Nach Abschluss der Probezeit* des Empfohlenen, frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach dessen Arbeitsaufnahme verfügen Sie über ein Prämienguthaben von 1500€.

Kategorie B

Sie vermitteln uns einen neuen Auftraggeber, bei dem wir erfolgreich einen oder mehrere neue Mitarbeiter platzieren können:

Prämie:

Ist mit der Empfehlung des neuen Auftraggebers gleichzeitig die erfolgreiche Vermittlung eines von Ihnen empfohlenen Kandidaten verbunden, verfügen Sie über einen  Prämienguthaben von 2.000€. Erfolgt die Erstvermittlung ohne eine Empfehlung Ihrerseits, verfügen Sie über ein Prämienguthaben von 500€. Für jeden weiteren Kandidaten, den wir innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit** mit dem neuen Auftraggeber an diesen vermitteln, erzielen Sie ebenfalls jeweils 500€ Prämienanspruch. Alle Prämien werden jeweils nach Beendigung der Probezeit*,  frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme  der neuen Mitarbeiter an Sie ausgezahlt.

Kategorie C

Sie werden selber durch uns in ein neues unbefristetes Angestelltenverhältnis vermittelt:

Prämie:

Nach Abschluss der Probezeit*, frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach der Arbeitsaufnahme bei Ihrem neuen Arbeitgeber erzielen Sie ein Prämienguthaben in Höhe von 500€.

*) der Prämienanspruch entfällt in der Kategorien A, B & C bei nicht erfolgreicher Beendigung der Probezeit des Vermittelten bzw. Ihrer eigenen Probezeit.
**) Es gilt das Datum der Vertragsunterzeichnung