Prämienansprüche
Empfehlungsprämien (gültig vom 01.01.2012 – 31.12.2012)
Kategorie A
Sie empfehlen uns jemanden, den wir erfolgreich bei einem unserer Mandanten in ein neues Arbeitsverhältnis vermitteln:
Prämie:
Nach Abschluss der Probezeit* des Empfohlenen, frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach dessen Arbeitsaufnahme verfügen Sie über ein Prämienguthaben von 1500€.
Kategorie B
Sie vermitteln uns einen neuen Auftraggeber, bei dem wir erfolgreich einen oder mehrere neue Mitarbeiter platzieren können:
Prämie:
Ist mit der Empfehlung des neuen Auftraggebers gleichzeitig die erfolgreiche Vermittlung eines von Ihnen empfohlenen Kandidaten verbunden, verfügen Sie über einen Prämienguthaben von 2.000€. Erfolgt die Erstvermittlung ohne eine Empfehlung Ihrerseits, verfügen Sie über ein Prämienguthaben von 500€. Für jeden weiteren Kandidaten, den wir innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit** mit dem neuen Auftraggeber an diesen vermitteln, erzielen Sie ebenfalls jeweils 500€ Prämienanspruch. Alle Prämien werden jeweils nach Beendigung der Probezeit*, frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme der neuen Mitarbeiter an Sie ausgezahlt.
Kategorie C
Sie werden selber durch uns in ein neues unbefristetes Angestelltenverhältnis vermittelt:
Prämie:
Nach Abschluss der Probezeit*, frühestens aber nach Ablauf von 6 Monaten nach der Arbeitsaufnahme bei Ihrem neuen Arbeitgeber erzielen Sie ein Prämienguthaben in Höhe von 500€.
*) der Prämienanspruch entfällt in der Kategorien A, B & C bei nicht erfolgreicher Beendigung der Probezeit des Vermittelten bzw. Ihrer eigenen Probezeit.
**) Es gilt das Datum der Vertragsunterzeichnung


